HRB 122687: Finbeat GmbH, Hamburg, Schauenburgerstraße 10, 20095 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 28.05.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 (Geschäftsführer, Geschäftsführung) beschlossen. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geändert (Vertretung), nun Geschäftsführer: Braun, Alexander, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Samadzada, Wais, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 122687: Montega Invest GmbH, Hamburg, Schauenburgerstraße 10, 20095 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 09.01.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Finbeat GmbH.
HRB 122687: Montega Invest GmbH, Hamburg, Kleine Johannisstr. 10, 20457 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Schauenburgerstraße 10, 20095 Hamburg.
Montega Invest GmbH, Hamburg, Kleine Johannisstr. 10, 20457 Hamburg. Das Datum des Zustimmungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers lautet richtig: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 19.10.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.07.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.05.2013 mit der Equity Analyst Limited mit Sitz in London, England (Companies House of Cardiff, Company No. 06612154) grenzüberschreitend verschmolzen.
Montega Invest GmbH, Hamburg, Kleine Johannisstr. 10, 20457 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 19.10.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.07.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.10.2012 mit der Equity Analyst Limited mit Sitz in London, England (Companies House of Cardiff, Company No. 06612154) grenzüberschreitend verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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