HRB 729803: Finck Ayurveda GmbH, Dischingen, St.-Gotthardt-Str. 8, 89561 Dischingen. Die Gesellschafterversammlung vom 21.01.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen. Firma geändert; nun: Finck Ghee GmbH. Sitz verlegt; nun: Hohentengen. Änderung der Geschäftsanschrift: Gräfin-Monika-Straße 31, 88367 Hohentengen.
HRB 729803:Finck Ayurveda GmbH, Dischingen, St.-Gotthardt-Str. 8, 89561 Dischingen.Einzelprokura: Steininger, Doris, Ulm, * ‒.‒.‒‒.
Finck Ayurveda GmbH, Dischingen, St.-Gotthardt-Str. 8, 89561 Dischingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.08.2013. Geschäftsanschrift: St.-Gotthardt-Str. 8, 89561 Dischingen. Gegenstand: Herstellung und Vertrieb von Ayurveda-Naturprodukten, Betrieb von Ayurveda Instituten, Erstellung und Vertrieb von Ayurveda-Immobilien. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Finck, Lothar, Dischingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Lothar Finck Naturkost e.K., Dischingen als Inhaber der Firma "Lothar Finck Naturkost e.K.", Dischingen (Amtsgericht Ulm HRA 723651) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 26.08.2013. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.