HRA 729884: Fink Chem+Tec GmbH & Co. KG, Leinfelden-Echterdingen, Maybachstr. 11, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 701935:Fink CHEM + TEC OHG, Bad Dürrheim, Hofstraße 9, 78073 Bad Dürrheim.Sitz verlegt; nun: Leinfelden-Echterdingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 729884). Änderung der Geschäftsanschrift: Maybachstraße 11, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 729884:Fink Chem+Tec GmbH & Co. KG, Leinfelden-Echterdingen, Maybachstr. 11, 70771 Leinfelden-Echterdingen.Rechtsform geändert; nun: Kommanditgesellschaft. Der Sitz ist von Bad Dürrheim (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 701935) nach Leinfelden-Echterdingen verlegt. Bisher: "Fink CHEM + TEC OHG"; nun: Geschäftsanschrift: Maybachstr. 11, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Fink, Andreas, Leinfelden-Echterdingen, * ‒.‒.‒‒; Fink, Dieter, Bad Dürrheim, * ‒.‒.‒‒. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Fink Chem + Tec Verwaltungs GmbH, Leinfelden-Echterdingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 748894), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Fink CHEM + TEC OHG, Bad Dürrheim, Hofstraße 9, 78073 Bad Dürrheim.Der Einzelkaufmann Andreas Fink, Bad Dürrheim, geb. ‒.‒.‒‒, hat als Inhaber der Firma "Andreas Fink e.K.", Bad Dürrheim (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 701932) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 21.05.2010 und des Versammlungsbeschlusses vom 21.05.2010 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Fink CHEM + TEC OHG, Bad Dürrheim, Hofstraße 9, 78073 Bad Dürrheim.Der Einzelkaufmann Dieter Fink, Bad Dürrheim, geb. ‒.‒.‒‒, hat als Inhaber der Firma "Dieter Fink e.K.", Bad Dürrheim (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 701933) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 21.05.2010 und des Versammlungsbeschlusses vom 21.05.2010 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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