HRB 109493: Finnovation Software GmbH, Frankfurt am Main, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn. Die Gesellschafterversammlung vom 30.11.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Finnovation S.A. mit Sitz in Luxemburg (Registre de commerce et des sociétés B137928) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 28.09.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 30.11.2017 mit der Finnovation S.A. mit dem Sitz in Luxemburg/Luxemburg (Registre de commerce et des sociétés B137928) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsplan vom 28.09.2017 Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 109493: Finnovation Software GmbH, Frankfurt am Main, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.09.2017 mit der Deutsche Börse Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 32232) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 109493: Finnovation Software GmbH, Frankfurt am Main, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn. Dem Registergericht ist ein Vertrag über die geplante Verschmelzung dieser Gesellschaft mit der Finnovation S.A. eingereicht worden.Hierzu teilen wir gemäß § 122d Satz 3 UmwG folgende Angaben mit:Rechtsform, Firma und Sitz der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften:Finnovation S.A., eine Aktiengesellschaft (Société Anonyme) nach luxemburgischem Recht mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, als übertragende Gesellschaft; undFinnovation Software GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland, als übernehmende Gesellschaft. Die Register, bei denen die an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften eingetragen sind, sowie die jeweilige Nummer der Eintragung:Die Finnovation S.A. ist im Handels- und Gesellschaftsregister (Registre de Commerce et des Sociétés) in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, unter der Nummer B 137928 eingetragen.Die Finnovation Software GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland, unter HRB 109493 eingetragen.Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können: Die Rechte der Gläubiger der Finnovation Software GmbH als übernehmender Gesellschaft ergeben sich aus den §§ 122a Abs. 2, 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der Finnovation Software GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht solchen Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Die Anschrift, unter der die Gläubiger der Finnovation Software GmbH vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos einholen können, lautet: Finnovation Software GmbH, z.Hd. Herrn Marco Steeg, Mergenthaler Allee 61, 65760 Eschborn, Bundesrepublik Deutschland.Die Rechte der Gläubiger der Finnovation S.A. als übertragender Gesellschaft ergeben sich aus Art. 268 Abschnitt 1 LSC. Danach haben die Gläubiger der Finnovation S.A., deren Ansprüche vor dem Veröffentlichungsdatum der in Art. 273 Abschnitt 1 LSC genannten Urkunden, welche die Verschmelzung belegen (actes constatant la fusion), begründet wurden, ungeachtet etwaiger entgegenstehender Vereinbarungen das Recht, innerhalb von zwei Monaten nach dieser Veröffentlichung die Gewährung von angemessenen Sicherheiten für ihre Ansprüche zu beantragen. Dies setzt aber voraus, dass die Gläubiger der Finnovation S.A. in glaubhafter Weise belegen können, dass infolge der Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird und von Seiten der Finnovation S.A. bisher keine angemessenen Sicherheiten gewährt wurden. Von diesem Recht sind sowohl fällige als auch nicht fällige Ansprüche erfasst. Der Antrag ist im Eilverfahren bei dem Vorsitzenden Richter des für Handelssachen zuständigen Bezirksgerichts (tribunal d'arrondissement), in dessen Bezirk die Finnovation S.A. ihren Sitz hat, zu stellen. Der Vorsitzende Richter weist diesen Antrag zurück, wenn der Gläubiger bereits über angemessene Sicherheiten verfügt oder wenn die Gewährung von Sicherheiten im Hinblick auf die finanzielle Situation der Gesellschaft nach der Verschmelzung nicht notwendig erscheint. Die Finnovation S.A. kann die Zurückweisung des Antrags herbeiführen, indem sie die Forderung erfüllt, selbst wenn diese noch nicht fällig ist. Sofern die Finnovation S.A. nicht binnen der vom Gericht gesetzten Frist Sicherheit leistet, wird die Forderung im Ganzen fällig.Die Anschrift, unter der die Gläubiger der Finnovation S.A. vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos einholen können, lautet: Finnovation S.A., z.Hd. Herrn Günter Spitz, 42, Avenue JF Kennedy, 1855 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg.Mit dem Wirksamwerden der Verschmelzung durch Eintragung in das Handelsregister der Finnovation Software GmbH wird die Finnovation Software GmbH die neue Schuldnerin aller bis zum Wirksamwerden der Verschmelzung gegen die Finnovation S.A. bestehenden Forderungen. Infolgedessen sind sämtliche Gläubigerrechte ab dem Wirksamwerden der Verschmelzung ausschließlich gegenüber der Finnovation Software GmbH geltend zu machen.Die Finnovation Software GmbH und die Finnovation S.A. sind 100%-ige Tochtergesellschaften der Deutsche Börse Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland, unter HRB 32232. Die Finnovation Software GmbH und die Finnovation S.A. haben dementsprechend keine Minderheitsgesellschafter, sodass Angaben zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern entfallen.
HRB 109493: Finnovation Software GmbH, Frankfurt am Main, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn. Von Amts wegen berichtigt, nun: Geschäftsführer: Marco, Steeg, Großkrotzenburg, * ‒.‒.‒‒; Dr. Roth, Randolf, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 109493: Finnovation Software GmbH, Eschborn, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn. Sitz von Amts wegen berichtigt, nun: Frankfurt am Main.