Finstral GmbH, Gochsheim, Jakob Panzer Straße 6, 97469 Gochsheim. Von Amts wegen berichtigt: Die Gesellschafterversammlung vom 08.04.2011 hat die Änderung der §§ 3 (Stammkapital), 6 (Dauer des Geschäftsjahres), 8 (Abberufung des Geschäftsführers), 9 (Gesellschafterversammlung), 15 (Sonderrechte, Sonderpflichten), 16 (Jahresabschluss), 18 (Abtretung von Geschäftsanteilen) und 20 (Rückkauf) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Finstral GmbH, Gochsheim, Jakob Panzer Straße 6, 97469 Gochsheim. Die Gesellschafterversammlung vom 08.04.2011 hat die Änderung der §§ 3 (Stammkapital), 6 (Dauer des Geschäftsjahres), 8 (Abberufung des Geschäftsführers), 9 (Gesellschafterversammlung), 15 (Sonderrechte, Sonderpflichten), 16 (Abtretung von Geschäftsanteilen) und 20 (Rückkauf) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Finstral GmbH, Gochsheim, Jakob Panzer Straße 6, 97469 Gochsheim. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Oberrauch, Hans, Unterinn/Italien, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Mehlhorn, André, Dingolshausen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Oberrauch, Joachim, St. Michael-Eppan an der Weinstraße/Italien, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Finstral Nord Bauelemente Vertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Gochsheim (Jakob Panzer Straße 6, 97469 Gochsheim). Die Gesellschafterversammlung vom 20.07.2007 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Finstral GmbH.
Finstral Nord Bauelemente Vertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Gochsheim (Jakob Panzer Straße 6, 97469 Gochsheim). Die Firma "Finstral Fenster und Türen GmbH" mit dem Sitz in Greiz (Amtsgericht Jena HRB 201380) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2007 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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