Firma Merten Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Wiehl (Fritz-Kotz-Straße 8, 51674 Wiehl). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Merten Holding GmbH am 14.12.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Firma Merten Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Wiehl (Fritz-Kotz-Straße 8, 51674 Wiehl). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.10.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.10.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.10.2007 mit der Merten Holding GmbH mit Sitz in Wiehl (Amtsgericht Köln, HRB 59269) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Firma Merten Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Wiehl (Fritz-Kotz-Str. 8, 51674 Wiehl). Nicht mehr Geschäftsführer: Neumann, Udo. Bestellt als Geschäftsführer: Bellot, Dominique Paul Marie, Saint-Cloud/Frankreich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.