First Solar Holding Administration GmbH, Mainz, Rheinstraße 4 B, 55116 Mainz. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden First Solar Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, jetzt First Solar Holdings GmbH (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 94497) 06.11.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
First Solar Holding Administration GmbH, Mainz, Rheinstraße 4 B, 55116 Mainz. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.08.2012 mit der First Solar Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH (künftig: First Solar Holdings GmbH) mit Sitz in Frankfurt/Main (Amtsgericht Frankfurt/Main - HRB 94497) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
First Solar Holding Administration GmbH, Mainz, Rheinstraße 4 B, 55116 Mainz. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2012 mit der First Solar GP GmbH mit Sitz in Frankfurt/Oder (Amtsgericht Frankfurt/Oder - HRB 13327 FF) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
First Solar Holding Administration GmbH, Mainz, Rheinstraße 4 B, 55116 Mainz. Nicht mehr Geschäftsführer: Hansen, Stephan Gernot, Mainz, * ‒.‒.‒‒.
First Solar Holding Administration GmbH, Mainz, Rheinstraße 4 B, 55116 Mainz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.11.2010. Geschäftsanschrift: Rheinstraße 4 B, 55116 Mainz. Gegenstand: Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen. Die Gesellschaft erbringt Dienstleistungen jeglicher Art gegenüber anderen Gesellschaften. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Graf von und zu Westerholt und Gysenberg, Burghard Wilhelm Jürgen, Berlin, * ‒.‒.‒‒; Hansen, Stephan Gernot, Mainz, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Bischof, Bernhard Wilhelm, Wohratal, * ‒.‒.‒‒; Brady, David Thomas, Chandler/USA, * ‒.‒.‒‒; Lange, Anja Elisabeth, Krefeld, * ‒.‒.‒‒.