First-City-Hyp AG, München, (Hopfenstr. 4, 80335 München).Die Hauptversammlung vom 29.10.2009 mit Nachtrag vom 17.11.2009 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die "First-City-Hyp GmbH" mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 182555) beschlossen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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