Fischer Bau Immobilien GmbH, Esslingen am Neckar, Stöckenbergweg 34, 73732 Esslingen am Neckar. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.11.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.11.2011 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "DW-Verwaltung GmbH", Esslingen am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRB 727724) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Fischer Bau Immobilien GmbH, Esslingen am Neckar, Stöckenbergweg 34, 73732 Esslingen am Neckar. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 20.12.2011 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Fischer Bau Immobilien GmbH, Esslingen am Neckar, Stöckenbergweg 34, 73732 Esslingen am Neckar. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.08.2011 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Fischer Vertriebs GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 23546) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Fischer Vertriebs GmbH, Stuttgart, Stöckenbergweg 34, 73732 Esslingen am Neckar. Geschäftsanschrift: Stöckenbergweg 34, 73732 Esslingen am Neckar. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Nicht mehr Liquidator, nunmehr bestellt als Geschäftsführer: Fischer, Ulrich, Esslingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft wird fortgesetzt.
Fischer Bau Immobilien GmbH, Stuttgart, Stöckenbergweg 34, 73732 Esslingen am Neckar. Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma, Sitz) und 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "Fischer Vertriebs GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 23546) um 1.000,00 EUR erhöht. Sitz verlegt; nun: Esslingen am Neckar. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR.
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