HRA 7826: Fischer Bauhaus GmbH & Co. KG, Gütersloh, Anemonenweg 2a, 33335 Gütersloh. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 30.09.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.09.2021 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Fischer, Andreas, Versmold, geb. ‒.‒.‒‒, unter der Firma Fischer Bau e.K. in Gütersloh (Amtsgericht Gütersloh, HRA 6089) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist wirksam geworden mit der taggleichen Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Anemonenweg 2 a, 33335 Gütersloh
Ravensberger Str. 35, 33824 Werther
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Amtsgericht: Gütersloh
Rechtsform: GmbH & Co. KG