Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
2 |
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c)
Eingetreten im Wege der Sonderrechtsnachfolge nach Bernhard
Fischer:
Kommanditist:
Fischer, Christian Thomas, Kirchheimbolanden , * ‒.‒.‒‒,
Haftsumme: 10.000,00 EUR
Als Kommanditist/en ausgeschieden :
Kommanditist:
Fischer, Bernhard, Kirchheimbolanden , * ‒.‒.‒‒,
Haftsumme: 10.000,00 EUR |
a)
15.01.2024
Thomas
b)
Fall 2 |
HRB 11654: Fischer Fahrzeugbau GmbH, Kirchheimbolanden, Ziegelei (Industriegebiet), 67292 Kirchheimbolanden. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.08.2019 im Wege des Formwechsels in die Fischer Fahrzeugbau GmbH & Co. KG mit Sitz in Kirchheimbolanden (HRA 30694) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 30694: Fischer Fahrzeugbau GmbH & Co. KG, Kirchheimbolanden, Ziegelei 5, 67292 Kirchheimbolanden. (Die KG hat die Führung eines Fahrzeugbau-Unternehmens für Kfz-Anhänger und Lkw-Aufbauten einschließlich einschlägiger Reparaturen und Service zum Gegenstand.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Ziegelei 5, 67292 Kirchheimbolanden. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Fischer Fahrzeugbau Verwaltungs GmbH, Kirchheimbolanden (Amtsgericht Kaiserslautern HRB 32652). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Fischer Fahrzeugbau GmbH, Kirchheimbolanden (Amtsgericht Kaiserslautern, HRB 11654) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.08.2019. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 11654: Fischer Fahrzeugbau GmbH, Kirchheimbolanden, Ziegelei (Industriegebiet), 67292 Kirchheimbolanden. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.12.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.12.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.12.2016 mit der Richtwerk Fischer GmbH mit Sitz in Kirchheimbolanden (Amtsgericht Kaiserslautern, HRB 12113) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Fischer Fahrzeugbau GmbH, Kirchheimbolanden, Ziegelei (Industriegebiet), 67292 Kirchheimbolanden. Nicht mehr Geschäftsführer: Fischer, Otto, Wagnermeister, Kirchheimbolanden.