HRB 203604: Fischer Fitness GmbH, Hildesheim, Jahnstr. 42, 31137 Hildesheim. Die Gesellschafterversammlung vom 12.11.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 11 (Gesellschafterversammlungen) beschlossen.
HRB 203604: Fischer Fitness GmbH, Hildesheim, Jahnstr. 42, 31137 Hildesheim. Die Gesellschafterversammlung vom 10.07.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 12 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen. Vertretungsberechtigung geändert, nun: Geschäftsführer: Fischer, Magnus, Hildesheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 203604: Fischer Fitness GmbH, Hildesheim, Jahnstr. 42, 31137 Hildesheim. Bestellt als Geschäftsführer: Fischer, Magnus, Hildesheim, * ‒.‒.‒‒.
Fischer Fitness GmbH, Hildesheim, Jahnstr. 42, 31137 Hildesheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.07.2013. Geschäftsanschrift: Jahnstr. 42, 31137 Hildesheim. Gegenstand: Betrieb von Sportstudios und allen damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführerin: Fischer, Ursula, Hildesheim, * ‒.‒.‒‒; Fischer, Madelaine, Hildesheim, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Fischer Fitness OHG, Hildesheim (Amtsgericht Hildesheim, HRA 200425) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 26.07.2013. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.