Fischer Gastronomie Holding GmbH, Bückeburg (Obertorstr. 1 A, 31675 Bückeburg). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Abs. 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Fischer Gastronomie Holding GmbH, Bückeburg, (Obertorstr. 1 A, 31675 Bückeburg). Das Registergericht beabsichtigt nachfolgende Firmen von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs ist auf 3 Monate festgesetzt.
Fischer Gastronomie Holding GmbH, Bückeburg, (Obertorstr. 1 A, 31675 Bückeburg).Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Bückeburg (47 IN 110/09) vom 27.11.2009 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Fischer Gastronomie Holding GmbH, Bückeburg, (Obertorstr. 1 A, 31675 Bückeburg).Durch Beschluss des Amtsgerichts Bückeburg (47 IN 110/09) vom 14.08.2009 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.