Fischer Germany GmbH, Hillscheid (Am Scheid 1a, 56204 Hillscheid). Die Verschmelzung wurde auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 11.07.2008 eingetragen.
Fischer Germany GmbH, Hillscheid (Am Scheid 1a, 56204 Hillscheid). Die Verschmelzung wurde auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 11.07.2008 eingetragen.
Fischer Germany GmbH, Hillscheid (Am Scheid 1a, 56204 Hillscheid). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.05.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.05.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.05.2008 mit der Syngenta Seeds GmbH mit Sitz in Kleve (Amtsgericht Kleve, HRB 1851) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Fischer Germany GmbH, Hillscheid (Am Scheid 1 a, 56204 Hillscheid). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.01.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung sowie der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Pelfi Jungpflanzen GmbH mit Sitz in Hillscheid (AG Monatbaur, HRB 20084) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Fischer Germany GmbH, Hillscheid (Am Scheid 1 a, 56204 Hillscheid). Mit der Syngenta Germany GmbH (Amtsgericht Hanau, HRB 7240) als herrschendem Unternehmen ist am 30.11.2007 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2007 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
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