Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
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b)
Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses
vom 24.11.2023 in
eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma
"Fischer Information Technology GmbH", Radolfzell am
Bodensee (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 730235)
gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt.
Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug
genommen.
Das Registerblatt ist geschlossen. |
a)
18.01.2024
Ehnes |
HRB 710573: Fischer Information Technology AG, Radolfzell am Bodensee, Hauptstraße 30, 78315 Radolfzell am Bodensee. Der zwischen der Gesellschaft und der "MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg Gesellschaft mit beschränkter Haftung", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 4409) am 15.12.2020 abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag wurde geändert. Die Hauptversammlung hat der Änderung am 21.12.2021 zugestimmt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Mit der "MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg Gesellschaft mit beschränkter Haftung", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 4409) wurde am 16.12.2021 ein weiterer Teilgewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Hauptversammlung am 21.12.2021 zugestimmt hat. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
HRB 710573: Fischer Information Technology AG, Radolfzell am Bodensee, Hauptstraße 30, 78315 Radolfzell am Bodensee. Mit der "MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg Gesellschaft mit beschränkter Haftung", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 4409) wurde am 15.12.2020 ein Teilgewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Hauptversammlung am 15.12.2020 zugestimmt hat. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
HRB 710573: Fischer Information Technology AG, Radolfzell am Bodensee, Hauptstraße 30, 78315 Radolfzell am Bodensee. Die Hauptversammlung vom 26.06.2019 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Grundkapital/Aktien) beschlossen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom gleichen Tag um 28.000,00 EUR auf 208.000,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Grundkapital nun: 208.000,00
HRB 710573: FISCHER COMPUTERTECHNIK FCT Aktiengesellschaft, Radolfzell am Bodensee, Hauptstraße 30, 78315 Radolfzell am Bodensee. Die Hauptversammlung vom 28.11.2017 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma), § 5 (Genehmigtes Kapital zur Ausgabe neuer Aktien), § 14 (Einberufung des Aufsichtsrats und Beschlussfassung), § 20 (Hauptversammlung) und § 22 (Ablauf der Hauptversammlung, Stimmrecht, Beschlüsse) beschlossen. Firma geändert; nun: Fischer Information Technology AG. Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14.08.2013, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 64.050,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2013), ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.11.2017 insoweit geändert, als dass der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31.12.2019 ermächtigt ist das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 64.050,00 EUR gegen Bareinlage zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.11.2017 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31.12.2018 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 18.000,00 EUR gegen Bareinlage zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2018).
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