HRB 54494: Fischer Maschinenbau GmbH, Wesseling, Vorgebirgsstraße 16, 50389 Wesseling. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Fischer Maschinenbau GmbH, Wesseling, Vorgebirgsstraße 16, 50389 Wesseling. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst (AG Köln, 72 IN 163/12). Gemäß § 65 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Fischer Maschinenbau GmbH, Wesseling, Vorgebirgsstraße 16, 50389 Wesseling. Nicht mehr Geschäftsführer: Fischer, Daniela, Bonn, * ‒.‒.‒‒.
Fischer Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH, Wesseling, (Vorgebirgsstraße 16, 50389 Wesseling).Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1. (Firma) und § 2 (Gegenstand) beschlossen. Neue Firma: Fischer Maschinenbau GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: die Durchführung von Dienstleistungen im Bereich Maschinenbau, insbesondere in den Bereichen Entwicklung und Konstruktion von Automatisierungskomponenten für CNC-Produktionsmaschinen.
Fischer Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH, Wesseling (An den Benden 27, 50389 Wesseling). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.12.2004. Gegenstand: Vermögensverwaltung in Form der Übernahme von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, insbesondere als Komplementärin an Gesellschaften in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft unter gleichzeitiger Übernahme der Geschäftsführung bei derartigen Kommanditgesellschaften. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Fischer, Daniela, Wesseling, * ‒.‒.‒‒; Fischer, Frank Günter, Wesseling, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.