HRB 104990: Fischer Metall & Maschinenbau GmbH, Lauffen am Neckar, Im Brühl 58, 74348 Lauffen am Neckar. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Heilbronn, 3 IN 254/22) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Fischer Maschinenbau GmbH, Lauffen am Neckar, Im Brühl 58, 74348 Lauffen am Neckar. Die Gesellschafterversammlung vom 27.07.2012 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.07.2012 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 435,41 EUR auf 26.000,00 EUR erhöht. Firma geändert; nun: Fischer Metall & Maschinenbau GmbH. Gegenstand geändert; nun: Planung, Herstellung und Vertrieb von Produkten im Bereich der Arbeits- und Sicherheitstechnik sowie von Maschinen und Maschinenteile aller Art. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR.
Fischer Maschinenbau GmbH, Lauffen am Neckar, Im Brühl 58, 74348 Lauffen am Neckar. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Im Brühl 58, 74348 Lauffen am Neckar. Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert bei Geschäftsführer: Fischer, Klaus, Lauffen am Neckar, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.07.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 12.07.2012 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ST Fischer GmbH", Lauffen am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRB 109301) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Fischer Maschinenbau GmbH, Lauffen am Neckar (Im Brühl 58, 74348 Lauffen am Neckar). Nicht mehr Geschäftsführer: Schmid, Klaus, Kaufmann, Brackenheim.