HRB 781342: Fischer Privatkunden Makler GmbH, Herrenberg, Inselstraße 1, 72202 Nagold. Personenbezogene Daten (Name) von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Jesus Feliciano, Cristiano, Walluf, * ‒.‒.‒‒.
HRB 781342: Fischer Privatkunden Makler GmbH, Herrenberg, Bahnhofstraße 11, 71083 Herrenberg. Änderung der Geschäftsanschrift: Inselstraße 1, 72202 Nagold. Bestellt als Geschäftsführer: Feliciano, Cristiano Jesus, Walluf, * ‒.‒.‒‒.
HRB 781342: Fischer Privatkunden Makler GmbH, Herrenberg, Bahnhofstraße 11, 71083 Herrenberg. Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens der "FISCHER GmbH, Versicherungsmakler", Herrenberg (Amtsgericht Stuttgart HRB 243076) um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "FISCHER GmbH, Versicherungsmakler", Herrenberg (Amtsgericht Stuttgart HRB 243076) hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 16.12.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag den in der Urkunde des Notars Timm Läpple vom 16.12.2021 (UR Nr. TL 3966/2021) unter § 2 näher bezeichneten Geschäftsbereich Privatkunden mit Ausnahme der in § 2.7 genannten Vermögensgegenstände auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.