Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
10 |
c)
Die Sammlung, Verwertung, Entsorgung
und der Handel einschließlich Import und
Export von Alt- und Abfallstoffen wie
Papier, Metall, Textilien, Eisen und allen
anderen Stoffen sowie die Erbringung von
Transportdienstleistungen im In- und
Ausland. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 28.12.2023 hat die
Satzung neu gefasst.
Dabei wurde geändert: Gegenstand. |
a)
05.01.2024
Lechner-Neumaier |
HRB 5160: Fischer Recycling Lindau GmbH, Lindau (B), Spitalmühlweg 16, 88131 Lindau. Einzelprokura: Loacker, Christian, Götzis / Österreich, * ‒.‒.‒‒.
HRB 5160: Fischer Recycling Lindau GmbH, Lindau (B), Spitalmühlweg 16, 88131 Lindau. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Rudhart, Christian, Hawangen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Pranke, Markus, Lindau (Bodensee), * ‒.‒.‒‒.
HRB 5160: Fischer Recycling Lindau GmbH, Lindau (B), Spitalmühlweg 16, 88131 Lindau. Die Gesellschafterversammlung vom 04.08.2016 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 3.870,812 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 55.000,00 EUR.
HRB 5160: Fischer Recycling Lindau GmbH, Lindau (B), Spitalmühlweg 16, 88131 Lindau. Die Häusle Deutschland GmbH mit dem Sitz in Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRB 24555) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.07.2016 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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