HRA 9367: Fischer Vermögensverwaltung KG, Duisburg, Walter-Schönheit-Str. 54, 47269 Duisburg. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Dr. Fuchs, Heinz D., Ransbach-Baumbach, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist ohne Liquidation erloschen.
Wilma Fischer Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Duisburg, Sternbuschweg 112, 47051 Duisburg. Firma geändert, nunmehr Neue Firma: Fischer Vermögensverwaltung KG. Änderung zur Geschäftsanschrift: Walter-Schönheit-Str. 54, 47269 Duisburg. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: FKS Assekuranzvermittlungs- und Finanzierungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Duisburg (Amtsgericht Duisburg HRB 7870). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Dr. Fuchs, Heinz D., Ransbach-Baumbach, * ‒.‒.‒‒.
Wilma Fischer Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Duisburg (Sternbuschweg 112, 47057 Duisburg). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 28.07.2005 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 28.07.2005 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Fischer, Wilma, Duisburg, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Wilma Fischer e.K. in Duisburg (AG Duisburg HR A 9284) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Wilma Fischer Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Duisburg (Sternbuschweg 112, 47057 Duisburg). Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 05.09.2005 wirksam geworden.