Fischermanns GmbH & Co Duisburger Fettschmelze KG, Duisburg (Am Alten Viehof, 47138 Duisburg). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.08.2005 mit der Nordhoff GmbH mit Sitz in Bochum (Amtsgericht Bochum HR B 4156) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
47138 Duisburg
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Amtsgericht: Duisburg
Rechtsform: GmbH & Co. KG