HRB 52256: Fitch Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, Neue Mainzer Straße 46 -50, 60311 Frankfurt am Main. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Fitch Ratings Ireland Limited eingetragen und am 30.05.2020 wirksam geworden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 52256: Fitch Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, Neue Mainzer Straße 46 -50, 60311 Frankfurt am Main. Durch eine Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates zum Handelsregister eingereicht worden.
HRB 52256: Fitch Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, Neue Mainzer Straße 46 -50, 60311 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 29.10.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Fitch Ratings Ireland Limited mit Sitz in Dublin/Irland (Companies Registration Office Nr. 637934) verschmolzen. Die Vorraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Vorraussetzungen nach dem irischen Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 52256: Fitch Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, Neue Mainzer Straße 46 -50, 60311 Frankfurt am Main. Durch eine Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates zum Handelsregister eingereicht worden.
HRB 52256: Fitch Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, Neue Mainzer Straße 46 -50, 60311 Frankfurt am Main. Dem Registergericht ist ein Plan über die geplante grenzüberschreitende Verschmelzung dieser Gesellschaft mit der Fitch Ratings Ireland Limited eingereicht worden.Die Geschäftsführung der Gesellschaft überreicht hiermit den beurkundeten gemeinsamen Verschmelzungsplan vom 29. Oktober 2019Namens der Gesellschaft als übertragender Rechtsträgerin wird um Bekanntmachung der gemäß § 122d UmwG erforderlichen Angaben gebeten.Hierzu wird der folgende Inhalt der bekannt zu machenden Angaben mitgeteilt:1. Es wird darum gebeten, einen Hinweis gemäß § 10 HGB bekannt zu machen, dass der gemeinsame Verschmelzungsplan beim Handelsregister der Gesellschaft eingereicht worden ist.2. An der Verschmelzung sind folgende Rechtsträger beteiligt:a) Fitch Deutschland GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 52256 und mit der inländischen Geschäftsanschrift Neue Mainzer Straße 46-50, 60311 Frankfurt am Main, Deutschland, als übertragende Gesellschaft;b) Fitch Ratings Ireland Limited, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (private company limited by shares) nach irischem Recht mit der Firmennummer 637934 und der eingetragenen Geschäftsanschrift 39/40 Upper Mount Street, Dublin 2, D02 PR89, Irland, als übernehmende Gesellschaft.3. Die an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sind in den folgenden Registern eingetragen:a) Fitch Deutschland GmbH, die übertragende Gesellschaft, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Registernummer HRB 52256 eingetragen.b) Fitch Ratings Ireland Limited, die übernehmende Gesellschaft, ist beim Firmenregisteramt der Republik Irland (Companies Registration Office) unter der Firmennummer 637934 eingetragen.4. Rechte von Gläubigern und Minderheitsgesellschafterna) Gläubigerrechte nach deutschem RechtDie Gläubiger der übertragenden Gesellschaft Fitch Deutschland GmbH können ihre Rechte gemäß §§ 22, 122j UmwG ausüben. Sie können Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen zwei Monaten nach der Bekanntmachung des gemeinsamen Verschmelzungsplans ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der Fitch Deutschland GmbH unter ihrer Geschäftsanschrift Neue Mainzer Straße 46-50, 60311 Frankfurt am Main, Deutschland, anmelden, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet ist.Sicherheitsleistung kann nur für solche Forderungen verlangt werden, die vor oder bis zu 15 Tage nach der Bekanntmachung des gemeinsamen Verschmelzungsplans entstanden sind. Nach Ablauf von zwei Monaten nach Bekanntmachung des gemeinsamen Verschmelzungsplans kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht. b) Gläubigerrechte nach irischem RechtDie Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft Fitch Ratings Ireland Limited können ihre Rechte gemäß Regulation 15 der European Communities (Cross-Border Mergers) Regulations 2008 (S.I. No. 157 of 2008) (Irische Vorschriften) ausüben.Ein Gläubiger, dessen Forderung gegen die Fitch Ratings Ireland im Zeitpunkt der Veröffentlichung der Mitteilung der Verschmelzung gemäß Regulation 8 der Irischen Vorschriften besteht, ist vom irischen High Court in Bezug auf die Bestätigung der Verschmelzung nach Regulation 14 der Irischen Vorschriften anzuhören.Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der Fitch Deutschland GmbH angefordert werden. c) Rechte der MinderheitsgesellschafterBei der vorliegenden Verschmelzung einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft existieren keine Minderheitsgesellschafter. Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich.
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