HRB 731327: Fitness Project GmbH, Stuttgart, Tübinger Straße 12, 70178 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: D'Agostino, Franco Marino, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: D' Agostino, Rafael Giovanni, Aschaffenburg, * ‒.‒.‒‒.
Fitness Project GmbH, Stuttgart, Tübinger Straße 12, 70178 Stuttgart.Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Fitness Project e.K.", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 723628) am 06.10.2009 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
Fitness Project GmbH, Stuttgart, Tübinger Straße 12, 70178 Stuttgart.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.08.2009. Geschäftsanschrift: Tübinger Straße 12, 70178 Stuttgart. Gegenstand: EInzel- und Großhandel mit Sportbekleidung und Sportnahrungsergänzungsmitteln sowie Trainingsgeräten und Trainingszubehör. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: D' Agostino, Rafael Giovanni, Aschaffenburg, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann D´Agostino, Rafael, Aschaffenburg, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Fitness Project e.K.", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 723628) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans (Ausgliederungserklärung) vom 06.08.2009. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.