HRB 11524: Fiwa Holding GmbH, Kaufbeuren, Westlachenbühl 23, 87600 Kaufbeuren. Die Gesellschafterversammlung vom 23.10.2020 hat die Satzung neu gefasst. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Führung der Finsterwalder-Unternehmensgruppe. Die Beteiligung an anderen Unternehmen und die Verwaltung eigenen Vermögens. Bestellt: Geschäftsführer: Finsterwalder, Michael, Kaufbeuren, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Fiwa Holding GmbH, Kaufbeuren, Westlachenbühl 23, 87600 Kaufbeuren. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.04.2012. Geschäftsanschrift: Westlachenbühl 23, 87600 Kaufbeuren. Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen sowie die Erbringung von Dienstleistungen für Beteiligungsunternehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Finsterwalder, Klaus, Kaufbeuren, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung von Teilen des einzelkaufmännischen Unternehmens Klaus Finsterwalder e.K. (Aktien der Fiwa AG) mit dem Sitz in Kaufbeuren (Amtsgericht Kempten (Allgäu) HRA 9411) aus dem Vermögen des Inhabers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.