Flair Polstermöbel GmbH & Co.KG, Bünde (Daimlerstr. 29, 32257 Bünde). Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: FLAIR Polstermöbel Verwaltungsgesellschaft mbH, Bünde (Bad Oeynhausen HRB 8241). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist ohne Liquidation erloschen.
Flair Polstermöbel GmbH & Co.KG, Bünde (Daimlerstr. 29, 32257 Bünde). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.10.2004 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.10.2004 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.10.2004 mit der RIWA-Polstermöbel GmbH mit Sitz in Bünde (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 7337) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.