VR 824:FleKiTa e.V., Bocholt (Alfred-Flender-Straße 77, 46395 Bocholt). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Jugendhilfe und soziale Integration (jusina) e.V. am 23.09.2014 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
VR 824:FleKiTa e.V., Bocholt (Alfred-Flender-Straße 77, 46395 Bocholt). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.06.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 16.06.2014 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 16.06.2014 mit dem Jugendhilfe und soziale Integration (jusina) e.V. mit Sitz in Bocholt (AG Coesfeld VR 2758) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
FleKiTa e.V., Bocholt, (Alfred-Flender-Straße 77, 46395 Bocholt).eingetragener Verein. Die Satzung ist errichtet am 10.12.2009 und geändert am 22.02.2010.