HRB 182029: Flechsig Eventgastronomie GmbH, Sauerlach, Landkreis München, Oberbiberger Str. 12, 82054 Sauerlach-Altkirchen. Die Gesellschafterversammlung vom 5.3.2021 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: München. Geschäftsanschrift: Wundtstraße 29, 80939 München.
HRB 182029: Flechsig Eventgastronomie GmbH, München, Wundtstr. 29, 80939 München. Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2017 hat die Änderung der §§ 1 (Sitz) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Sauerlach, Landkreis München. Geschäftsanschrift: Oberbiberger Str. 12, 82054 Sauerlach-Altkirchen. Neuer Unternehmensgegenstand: Durchführung und Catering von Veranstaltungen, insbesondere Betrieb von Crepes- und Imbissständen, Produktion und Verkauf von Feinkostspezialitäten, Handel mit Waren aller Art auf Veranstaltungen und Märkten.
Flechsig Eventgastronomie GmbH, München, Wundtstr. 29, 80939 München.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.08.2009. Geschäftsanschrift: Wundtstr. 29, 80939 München. Gegenstand des Unternehmens: Durchführung und Catering von Veranstaltungen, insbesondere Betrieb von Crepes- und Imbissständen, Handel mit Waren aller Art auf Veranstaltungen und Märkten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Flechsig, Miguel, München, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.Entstanden durch Ausgliederung von Teilen des Vermögens des einzelkaufmännischen Unternehmens Flechsig Eventgastronomie e.K., nunmehr Flechsig Gastronomie e.K. mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRA 94339) aus dem Vermögen des Inhabers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.