Fleisch + Wurst Haller GmbH, Murnau, Landkreis Garmisch-Partenkirchen (Untermarkt 8, 82418 Murnau). Die Verschmelzung wurde am 04.08.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRA 86400 ).
Fleisch + Wurst Haller GmbH, Murnau, Landkreis Garmisch-Partenkirchen (Untermarkt 8, 82418 Murnau). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.07.2005 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Haller Margot, Murnau, * ‒.‒.‒‒ verschmolzen.Das Unternehmen wirdals Einzelfirma unter der Firma Fleisch + Wurst Haller e.K. mit dem Sitz in Murnau geführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung der Einzelfirma. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.