Fleischer-Einkauf eG Hamm/Beckum, Hamm (Philip-Reis-Str. 8, 59065 Hamm). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Gilde Fleischer- und Gastro-Service Anröchte-Hamm eG (früher: Fleischer-Einkauf eG Lippstadt-Soest-Sauerland) am 08.08.2007 eingetragen worden. Die Firma ist erloschen; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Fleischer-Einkauf eG Hamm/Beckum, Hamm (Philip-Reis-Str. 8, 59065 Hamm). Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.05.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 30.05.2007 und der Generalversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 04.06.2007 mit der Fleischer-Einkauf eG Lippstadt-Soest-Sauerland mit Sitz in Anröchte (AG Paderborn GnR 305) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.