Fleischer-Genossenschaft eG Kaiserslautern, Weilerbach (Auf dem Immel 23, 67685 Weilerbach). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden FleiVo Vorderpfälzische Fleischergenossenschaft eG, nunmehr Gilde FGS Fleischerei- und Gastroservice Südwest eG (Amtsgericht Landau/Pfalz GnR 203), am 16.08.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Fleischer-Genossenschaft eG Kaiserslautern, Weilerbach (Weilerbach). Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.06.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 21.06.2006 und der Generalversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.06.2006 mit der FleiVo Vorderpfälzische Fleischergenossenschaft eG mit Sitz in Hochstadt (Amtsgericht Landau/Pfalz GnR 203) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.