HRA 4855: Landfleischerei Ernst Magdeburg e.K., Stäbelow, Satower Straße 15, 18198 Stäbelow. Nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 20.09.2021 ist das Unternehmen aus dem Vermögen des Inhabers im Wege der Umwandlung ausgegliedert und als Gesamtheit auf die dadurch gegründete Fleischerei Ernst Magdeburg GmbH mit Sitz in Stäbelow (Amtsgericht Rostock, HRB 15533) übertragen worden. Die Firma ist erloschen. Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 15533: Fleischerei Ernst Magdeburg GmbH, Stäbelow, Satower Straße 15, 18198 Stäbelow. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.09.2021. Geschäftsanschrift: Satower Straße 15, 18198 Stäbelow. Gegenstand: der Betrieb einer Fleischerei und aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Magdeburg, Antje, Dierhagen, * ‒.‒.‒‒; Magdeburg, Thomas, Stäbelow, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Landfleischerei Ernst Magdeburg e.K., Stäbelow (Amtsgericht Rostock, HRA 4855) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 20.09.2021. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 4855: Landfleischerei Ernst Magdeburg e.K., Stäbelow, Satower Straße 15, 18198 Stäbelow. (Betrieb einer Fleischerei und aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Satower Straße 15, 18198 Stäbelow. Der Inhaber handelt allein. Inhaber: Magdeburg, Ernst, Stäbelow, * ‒.‒.‒‒.