HRA 5831 FL: Firma vormals: Fleischerei Münster, Inh. Birte Peters e.K., Wyk/Föhr, Waldstr. 12, 25938 Wyk/Föhr. Die Firma ist geändert in Fleischerei Münster, Inh. Birte Münster-Peters e.K. Änderung zu Nr. 2: aufgrund Namensänderung; Inhaber: Münster-Peters, Birte, * ‒.‒.‒‒, Wyk auf Föhr.
Fleischerei Münster, Inh. Birte Peters e.K., Wyk/Föhr, Waldstr. 12, 25938 Wyk/Föhr. Firma: Fleischerei Münster, Inh. Birte Peters e.K. Sitz der Firma: Geschäftsanschrift:; Waldstr. 12, 25938 Wyk/Föhr. Nicht mehr Inhaber:; 1. Münster, Arndt Holger; Inhaber:; 2. Peters, Birte, * ‒.‒.‒‒, Wyk auf Föhr Rechtsform: Geschäft und Firma sind auf Birte Peters übergegangen. Die Firma ist geändert. Rechtsverhaeltnis: Die Haftung für die im Betriebe des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des bisherigen Inhabers und der Übergang der im Betriebe begründeten Forderungen sind beim Erwerb des Geschäfts ausgeschlossen worden..
Arndt Münster Schlachterei e.K., Wyk/Föhr(Waldstr. 12, 25938 Wyk/Föhr). Münster, Arndt Holger, * ‒.‒.‒‒, Wyk/Föhr Einzelunternehmen Rechtsverhaeltnis: Entstanden durch Verschmelzung der Schlachterei Münster GmbH in Wyk/Föhr (Amtsgericht Flensburg, HRB 277 NI) auf das Vermögen des Alleingesellschafters. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..