HRB 23243:Fleischerei Richter GmbH, Oederan, Ringstraße 18-20, 09569 Oederan.Die Gesellschafterversammlung vom 07.02.2014 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die Fleischerei Richter GmbH & Co. KG mit Sitz in Oederan (Amtsgericht Chemnitz HRA 7864) beschlossen. Die Umwandlung ist wirksam geworden mit der gleichzeitigen Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform in das Handelsregister am 06.03.2014. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Fleischerei Richter GmbH, Oederan (Ringstr. 18-20, 09569 Oederan). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.11.1998 zuletzt geändert am 22.08.2006. Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2006 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere in den §§ 1 (Firma, bisher PS Production Software GmbH und Sitz, bisher Stuttgart, Amtsgericht Stuttgart HRB 21136) sowie 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Gegenstand des Unternehmens: Handel mit Fleisch- und Wurstwaren aller Art, Herstellung von Fleischspezialitäten, Salaten und Speisen und deren Vertrieb, Betreiben von Märkten und Veranstaltungen, Betrieb von Imbissstuben und ähnlichen Einrichtungen sowie Plattenservice. Stammkapital: 825.600,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Ernstberger, Maria, Freiberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Bestellt: Geschäftsführer: Richter, Dennis, Oederan, * ‒.‒.‒‒; Richter, Dieter, Oederan, * ‒.‒.‒‒; Richter, Marco, Oederan, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Fleischerei Richter GmbH mit dem Sitz in Oederan (Amtsgericht Chemnitz, HRB 5460) und die Richter Wurst- und Fleischwaren Spezialitäten GmbH mit dem Sitz in Oederan (Amtsgericht Chemnitz, HRB 16856 ) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2006 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Gesellschaften sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.
PS Production Software GmbH, Stuttgart (Ringstr. 18-20, 09569 Oederan). Sitz verlegt nach Oederan (Amtsgericht Chemnitz HRB 23243).
Fleischerei Richter GmbH, Oederan (Ringstraße 18 - 20, 09569 Oederan). Die Verschmelzung wurde am 01.12.2006 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Fleischerei Richter GmbH, Oederan (Ringstraße 18 - 20, 09569 Oederan). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2006 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom selben Tag mit der PS Production Software GmbH mit dem Sitz in Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart, HRB 21136) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.