Fleischerei und Feinkost G. Täubrich GmbH, Dresden (Bergmannstr. 9, 01309 Dresden). Die Verschmelzung wurde am 04.07.2007 in das Register der neu eingetragenen Einzelfirma eingetragen (Amtsgerichts Dresden, HRA 6666).
Fleischerei und Feinkost G. Täubrich GmbH, Dresden (Bergmannstr. 9, 01309 Dresden). Die Gesellschaft ist durch Verschmelzungsvertrag vom 02.04.2007 und Beschluss der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen ihres Alleingesellschafters Andreas Koreng (nunmehr: Fleischerei und Feinkost G.Täubrich e.K. mit Niederlassung in Dresden) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister des einzelkaufmännischen Unternehmens. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Fleischerei und Feinkost G. Täubrich GmbH, Dresden (Bergmannstr. 9, 01309 Dresden). Die Gesellschafterversammlung vom 16.03.2007 hat die Änderung der §§ 3 (Stammkapital), 14 (Bekanntmachungen) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Täubrich, Günther, Dresden, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Koreng, Andreas, Lübbenau, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.