HRB 13078 FL: Fleischerfachgeschäft Jacob Clausen GmbH, Flensburg, Kompagniestraße 5-7, 24937 Flensburg. Die Spaltung ist mit der am 07.08.2018 im Register des übertragenden Rechtsträgers erfolgten Eintragung wirksam geworden.
HRB 13078 FL: Fleischerfachgeschäft Jacob Clausen GmbH, Flensburg, Kompagniestraße 5-7, 24937 Flensburg. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Fleischerfachgeschäftes. Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1. Hammann, Dirk, * ‒.‒.‒‒, Flensburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Übertragung von Teilen des Vermögens als Gesamtheit aus dem Vermögen des Einzelkaufmanns Dirk Hammann, geboren am ‒.‒.‒‒, als alleiniger Inhaber der Firma Fleischereifachgeschäft Jacob Clausen Inh. Dirk Hammann e. K., eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Flensburg, HRA 2148 FL, auf Grund des Spaltungsplans vom 05.07.2018. Die Spaltung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.