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Fleischerzeugerring Coburg e.V., Neustadt (VR 58) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Hauptstr. 41
96465 Neustadt
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: VR 58
Amtsgericht: Coburg
Rechtsform: eV
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Fleischerzeugerring Coburg e.V. aus Neustadt war im Handelsregister Coburg unter der Nummer VR 58 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Fleischerzeugerring Coburg e.V. ihren Standort nicht geändert. Die Fleischerzeugerring Coburg e.V. wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 30.03.2006
Veränderung

Fleischerzeugerring Coburg e.V., Coburg (Hauptstr. 41, 96465 Neustadt).Die Verschmelzung wurde am 23.03.2006 in das Register des übernehmenden Vereins eingetragen (siehe Amtsgericht Bayreuth VR 111). Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs.2 UmwG. Der Verein ist erloschen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 24.03.2006
Veränderung

Fleischerzeugerring Coburg e.V., Coburg (Hauptstr. 41, 96465 Neustadt).).Der Verein ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.02.2006 sowie Beschluß seiner außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 22.02.2006 und Beschluß der außerordentlichen Mitgliederversammlung des übernehmenden Vereins vom 22.02.2006 mit dem Fleischerzeugerring Bayreuth e.V. mit dem Sitz in Bayreuth (Amtsgericht Bayreuth VR 111) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Vereins. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.