Fleischrinder GmbH Gelenau, Thum (Knochenweg 2, 09419 Thum). Die Verschmelzung wurde am 15.02.2007 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Fleischrinder GmbH Gelenau, Thum (Knochenweg 2, 09419 Thum). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.12.2006 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und des Beschlusses der Generalversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.12.2006 mit der Landwirtschaftliche Genossenschaft Gelenau e. G. mit dem Sitz in Thum (Amtsgericht Chemnitz GnR 101) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.