Flemming Dental Waren GmbH, Waren, (Heinrich-Seidel-Straße 20, 17192 Waren).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Flemming Dental Nord-Ost GmbH am 05.11.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Flemming Dental Waren GmbH, Waren, (Heinrich-Seidel-Straße 20, 17192 Waren).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.8.2009 mit der Flemming Dental Nord-Ost GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg , HRB 17218 B ) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.