Flemming Dental Weilburg GmbH, Weilburg, Hammerbrookstraße 90, 20097 Hamburg. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Flemming Dental AG am 14.10.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Flemming Dental Weilburg GmbH, Weilburg, Hammerbrookstraße 90, 20097 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.08.2011 mit der Flemming Dental AG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg; HRB 85113) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Flemming Dental Weilburg GmbH, Weilburg, Hammerbrookstraße 90, 20097 Hamburg.Geschäftsanschrift: Hammerbrookstraße 90, 20097 Hamburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Kamp, Andreas, Hilden, * ‒.‒.‒‒; Bestellt als Geschäftsführer: Fedders, Reinhold, Bad Bevensen, * ‒.‒.‒‒.
Flemming Dental Weilburg GmbH, Weilburg (Westerwaldstr. 8, 35781 Weilburg). Nicht mehr Geschäftsführer: Thiesen, Christian Martin, Tengen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Kamp, Andreas, Hilden, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
Flemming Dental Weilburg GmbH, Weilburg (Westerwaldstr. 8, 35781 Weilburg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.08.2006. Gegenstand: der Betrieb eines Zahnlabors zum Zwecke der Herstellung von Zahnersatz und kieferorthopädischen Geräten, die Erbringung bzw. Durchführung aller artverwandten Dienstleistungen und Arbeiten, der Handel mit Zahnersatz, kieferorthopädischen, elektrotechnischen, zahntechnischen und zahnmedizinischen Artikeln, Apparaten, Maschinen und Werkzeugen sowie deren Halbfabrikaten, welche für die Herstellung und Reparatur erforderlich sind, sonstigen Artikeln, welche gegenwärtig oder zukünftig zu diesem Bedarfsbereich gehören sowie der Groß- und Einzelhandel mit oben genannten Artikeln. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Geschäftsführer: Thiesen, Christian, Tengen, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Flemming Dental GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Weilburg (Amtsgericht Limburg HRA 2160). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.