Flemming Dental Wolfsburg GmbH, Wolfsburg, Schweriner Straße 29, 38444 Wolfsburg. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Flemming Dental Mitte GmbH am 25.11.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Flemming Dental Wolfsburg GmbH, Wolfsburg, Schweriner Straße 29, 38444 Wolfsburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Flemming Dental Mitte GmbH (vormals Flemming Dental GmbH) mit Sitz in Rosdorf (AG Göttingen HRB 200172) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Flemming Dental Wolfsburg GmbH, Wolfsburg, Schweriner Straße 29, 38444 Wolfsburg.Mit der Flemming Dental AG in Hamburg (AG Hamburg HRB 85113) als herrschendem Unternehmen ist am 11.03.2010 ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 11.03.2010 zugestimmt.
Flemming Dental Wolfsburg GmbH, Wolfsburg, Schweriner Straße 29, 38444 Wolfsburg.Gegenstand von Amts wegen berichtigt, nun: Betrieb von Zahnlaboren zum Zwecke der Herstellung von Zahnersatz und kieferorthopädischen Geräten, die Erbringung bzw. Durchführung aller artverwandten Dienstleistungen und Arbeiten, der Handel mit Zahnersatz, kieferorthopädischen, elektronischen, zahntechnischen und zahnmedizinischen Artikeln, Apparaten, Maschinen und Werkzeugen sowie deren Halbfabrikaten, welche für die Herstellung und Reparatur erforderlich sind, sonstigen Artikeln, welche gegenwärtig oder zukünftig zu diesem Bedarfbereich gehören sowie der Groß- und Einzelhandel mit oben genannten Artikeln.
Flemming Dental Wolfsburg GmbH, Wolfsburg, Schweriner Straße 29, 38444 Wolfsburg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.03.2010. Geschäftsanschrift: Schweriner Straße 29, 38444 Wolfsburg. Gegenstand: Betrieb von Zahnlaboren zum Zwecke der Herstelluhng von Zahnersatz und kieferorthopädischen Geäten, die Erbringung bzw. Durchführung aller artverwandtne Dienstleistungen und Arbeiten, der Handel mit Zahnersatz, kieferorthopädischen, elektronischen, zahntechnischen und zahnmedizinischen Artikeln, Apparaten, Maschinen und Werkzeugen sowie deren Halbfabrikaten, welche für die Herstellung und Reparatur erforderlich sind, sonstigen Artikeln, welche gegenwärtig oder zukünftig zu diesem Bedarfbereich gehören sowie der Groß- und Einzelhandel mit oben genannten Artikeln. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Semmerling, Klaus, Isenbüttel, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der "Flemming" Dental GmbH & Co. KG, Wolfsburg (Amtsgericht Braunschweig HRA 100250)) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 11.03.2010. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.