Flender Beteiligungsverwaltungs GmbH, Bocholt (Alfred-Flender-Straße 77, 46395 Bocholt). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Flender Holding GmbH am 11.11.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Flender Beteiligungsverwaltungs GmbH, Bocholt (Alfred-Flender-Straße 77, 46395 Bocholt). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.09.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.09.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 12.09.2005 mit der Flender Holding GmbH mit Sitz in Bochodlt (Amtsgericht Coesfeld - HR B 9175 -) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Flender Beteiligungsverwaltungs GmbH, Bocholt (Alfred-Flender-Straße 77, 46395 Bocholt). Nicht mehr Geschäftsführer: Dipl.-Wirtschafts-Ing. Evertz, Johannes, Bocholt, * ‒.‒.‒‒. Bestellt zum weiteren Geschäftsführer: Dipl.Kaufmann Glasemann, Jürgen, Riemerling, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.