Flender Holding GmbH, Bocholt (Alfred-Flender-Straße 77, 46395 Bocholt). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Siemens Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin und München am 26.05.2006 (Amtsgericht München HRB 6684) und am 29.05.2006 (Amtsgericht Charlottenburg HRB 12300) eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Flender Holding GmbH, Bocholt (Alfred-Flender-Straße 77, 46395 Bocholt). Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Walzer, Winfried, Bocholt, * ‒.‒.‒‒.
Flender Holding GmbH, Bocholt (Alfred-Flender-Straße 77, 46395 Bocholt). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.03.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.04.2006 mit der Siemens Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin (AmtsgerichtCharlottenburg HRB 12300) und München (Amtsgericht München HRB 6684) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Flender Holding GmbH, Bocholt (Alfred-Flender-Straße 77, 46395 Bocholt). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.09.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.09.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 12.09.2005 mit der Flender Beteiligungsverwaltungs GmbH mit Sitz in Bocholt (Amtsgericht Coesfeld HRB 8882) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Flender Holding GmbH, Bocholt (Alfred-Flender-Straße 77, 46395 Bocholt). Bestellt als Geschäftsführer: Glasemann, Jürgen, Riemerling, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dipl.-Wirtschafts-Ing. Evertz, Johannes, Bocholt, * ‒.‒.‒‒.