Flender Service GmbH, Herne (Alfred-Flender Str. 77, 46399 Bocholt). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden A.Friedr.Flender Aktiengesellschaft ( AG Coesfeld, HRB 9208 ) am 11.05.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.Die Gesellschaft ist erloschen.
Flender Service GmbH, Herne (Südstr. 111, 44625 Herne). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.03.2005 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.03.2005 mit der A. Friedr. Flender Aktiengesellschaft mit Sitz in Bocholt(AG Coesfeld, HRB 9208) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.