HRB 132020 B: FlexStein GmbH, Berlin, Belziger Str. 69, 10823 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die vermögenslose Gesellschaft ist auf Grund des § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht.
FlexStein GmbH, Berlin, Belziger Str. 69, 10823 Berlin. ; Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst..
FlexStein GmbH, Berlin, Belziger Str. 69, 10823 Berlin. Firma: FlexStein GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Belziger Str. 69, 10823 Berlin; Zweigniederlassung errichtet:; 1. FlexStein GmbH, Zweigniederlassung der FlexStein GmbH mit dem Sitz in Berlin, 76275 Ettlingen Borsigstr. 6, 76275 Ettlingen Gegenstand: Planung, Vertrieb, Verarbeitung und Montage von sowie Handel mit Baustoffen und Bauelementen aller Art Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Kölper, Roland, * ‒.‒.‒‒, 76275 Ettlingen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 2. Schulze, Markus, * ‒.‒.‒‒, 15831 Mahlow; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 26.11.2010 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der FLEX-STEIN OHG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 43600 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 26.11.2010. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..