HRB 87948: FlexiShop GmbH, Frankfurt am Main, Feuerbachstraße 8, 60325 Frankfurt am Main. Der mit der JPC Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Gelnhausen (Amtsgericht Hanau, HRB 92237) am 26.02.2009 abgeschlossene Ergebnis- und Gewinnabführungsvertrag ist durch die Umwandlung aufgehoben. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden JPC Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH am 08.09.2016 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 87948: FlexiShop GmbH, Frankfurt am Main, Zimmerweg 16, 60325 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Feuerbachstraße 8, 60325 Frankfurt am Main.
HRB 87948: FlexiShop GmbH, Frankfurt am Main, Zimmerweg 16, 60325 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der JPC Beteiligungs- und Verewaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Gelnhausen (Amtsgericht Hanau, HRB 92237) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
FlexiShop GmbH, Frankfurt am Main, Wöhlerstraße 15, 60323 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Zimmerweg 16, 60325 Frankfurt am Main.
FlexiShop GmbH, Oestrich-Winkel, Europaallee 1, 65375 Oestrich-Winkel.Neuer Sitz: Frankfurt am Main. Geschäftsanschrift: Wöhlerstraße 15, 60323 Frankfurt am Main. Der Sitz ist nach Frankfurt am Main (jetzt Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 87948) verlegt.
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