HRA 5271: Flexopak GmbH & Co. KG, Altena, Hinterm Bach 10, 58762 Altena. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 29.03.2019 das von dem Einzelkaufmann Wallek, Elke, Altena, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Flexopak Indsutrienäherei Elke Wallek e.K. in Altena (Amtsgericht Iserlohn HRA 3966) betriebene Unternehmen als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Rechtsform: GmbH & Co. KG