Fliesen Lülsdorf GmbH, Niederkassel, Oberdorfstraße 11, 53859 Niederkassel. Die Verschmelzung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt der neu gegründeten Fliesen Lülsdorf eK, Niederkassel (Amtsgericht Siegburg HRA 5560) am 05.09.2012 wirksam geworden.
Fliesen Lülsdorf GmbH, Niederkassel, Oberdorfstraße 11, 53859 Niederkassel. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.07.2012 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.07.2012 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter Wilfried Lülsdorf übertragen. Dieser führt das Unternehmen als Einzelunternehmen unter der Firma "Fliesen Lülsdorf e.K." mit Sitz in Niederkassel (Amtsgericht Siegburg, 41 AR 383/2012) weiter. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Fliesen Lülsdorf GmbH, Troisdorf-Bergheim (Oberdorfstr. 11, 53859 Niederkassel). Die Gesellschafterversammlung vom 01.09.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Troisdorf-Bergheim nach Niederkassel beschlossen.