HRA 11146: Fliesen Stärk e.K., Walsdorf, Blumenstraße 9, 96194 Walsdorf. Die Firma ist erloschen. Von Amts wegen eingetragen aufgrund § 31 Abs. 2 HGB.
Fliesen Stärk e.K., Walsdorf, Blumenstraße 9, 96194 Walsdorf.Über das Vermögen des Inhabers ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bamberg vom 21.06.2010 (Az. 4 IN 222/10) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Von Amts wegen eingetragen nach § 32 HGB.
Fliesen Stärk e.K., Walsdorf, Blumenstraße 9, 96194 Walsdorf.(Der Groß- und Einzelhandel mit Fliesen, Platten und dazugehörigem Baumaterial einschließlich Verlegung.). Einzelkaufmann / Einzelkauffrau. Geschäftsanschrift: Blumenstraße 9, 96194 Walsdorf. Inhaber: Stärk, Eduard, Walsdorf, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Verschmelzung der Fliesen Stärk GmbH, mit dem Sitz in Walsdorf (Amtsgericht Bamberg HRB 2333) mit dem Vermögen des Alleingesellschafters. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.