Fliesen-Jager Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Nalbach (Eisenbahnstraße 12, 66809 Nalbach). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Fliesen-Jager Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Nalbach (Eisenbahnstraße 12, 66809 Nalbach).Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft von Amts wegen gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Gegen die Löschung von Amts wegen ist das Rechtsmittel des Widerspruchs statthaft. Der Widerspruch ist binnen einer Frist von 3 Monaten beginnend mit dem Tag dieser Veröffentlichung durch Einreichen eines Widerspruchsschreibens -schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle- beim Amtsgericht Saarbrücken, -zentrales Handelsregister-, Mainzerstr.178, 66121 Saarbrücken einzulegen. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Löschungsankündigung enthalten sowie die Erklärung, dass Widerspruch eingelegt wird. Er ist vom Widerspruchsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.Das Widerspruchsschreiben kann auch in der Form eines elektronischen Dokumentes eingereicht werden, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein muss (§§ 14 II Fam FG, 130 a Abs. 2 und 3, 298 ZPO).
Fliesen-Jager Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Nalbach (Eisenbahnstraße 12, 66809 Nalbach). Die Gesellschaft wird durch den Liquidator bzw. die Liquidatoren vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer, bestellt zum Liquidator: Jager, Winfried, Saarwellingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschafterversammlung vom 21.06.2007 hat die Auflösung der Gesellschaft beschlossen.