Fliesen-Katzmann GmbH, Heringen (Werra), (Riedweg 2, 36266 Heringen/Werra).Die Verschmelzung wurde am 16.08.2010 in das Register der neu eingetragenen Einzelfirma Fliesen Katzmann e.K., Inhaber Frank Katzmann, Heringen/Werra (Amtsgericht Bad Hersfeld HRA 1625) eingetragen.
Fliesen-Katzmann GmbH, Heringen (Werra), (Riedweg 2, 36266 Heringen/Werra).Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2010 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.08.2010 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter verschmolzen, welcher das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma Fliesen Katzmann e.K., Inhaber Frank Katzmann mit der Niederlassung in Heringen/Werra weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des neuen Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.